Grundkonsens

Bei der konstituierenden Sitzung der Kerngruppe am 22. Februar 2003 in Frankfurt am Main wurde zur Bestimmung der inhaltlichen Grundlage ein Grundkonsens angenommen, der zugleich das Mandat des Komitees bestimmt.

Die Erklärung lautet wie folgt:

Als Teil der weltföderalistischen Bewegung bekräftigen wir unsere Entschlossenheit, unsere Rechte und Pflichten als Bürger der ganzen Welt wahrzunehmen, damit die hohen Zielsetzungen der Vereinten Nationen verwirklicht und fortentwickelt werden können.

Unser Planet befindet sich in einer tiefen Krise, bedroht durch Probleme, die nicht durch getrennt handelnde Nationen bewältigt werden können. Für die Völker der Erde und ihre Regierungen ist es zur dringenden Notwendigkeit geworden, sich in einer reformierten und gestärkten Weltorganisation zu vereinen, um eine neue Ebene globaler Zusammenarbeit zu erreichen.

Als Weltföderalisten sehen wir die Welt als eine einzige Gemeinschaft an, die die Menschheit auf Grundlage eines Weltethos und der Einbindung in die natürlichen Lebensgrundlagen in all ihrer Mannigfaltigkeit umfasst. Religiöse, ethnische, weltanschauliche und kulturelle Unterschiede begreifen wir dabei als unverzichtbare Bereicherung menschlichen Zusammenlebens. Toleranz findet ihre Grenze allerdings dort, wo sie auf blinden Hass, Fanatismus, Diskriminierung und absoluten Wahrheitsanspruch trifft.

Wir bekräftigen, dass die Ideale und Prinzipien gesellschaftlichen Zusammenlebens, die für jede humane Existenz fundamental sind, auch auf die internationalen Beziehungen angewandt werden können und müssen. Wir sind in der Vision einer Welt vereint, in der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Subsidiarität, Föderalismus, Menschenrechte und Frieden global institutionalisiert und gewährleistet sind.

Der Kerngedanke des Weltföderalismus liegt in dem Bestreben, mit rechtlicher, politischer und exekutiver Autorität ausgestattete Weltinstitutionen zu schaffen, mit denen Probleme angegangen werden können, die adäquat nur global zu bewältigen sind.

Damit dieses Ziel erreicht werden kann, fordern wir einen raschen Fortschritt in der Demokratisierung und Stärkung des Systems der Vereinten Nationen sowie aller Global-Governance-Prozesse. Es ist der einzelne Bürger selbst, der letztlich rechtmäßige Quelle und Adressat einer weltrechtlichen Autorität ist.

Auf Grundlage der Erklärung zu den Zielen der Weltföderalisten, verabschiedet im August 1987 beim 20. Weltkongress des World Federalist Movement. Angenommen am 22. Februar 2003 in Frankfurt am Main