Zi­vil- und Katastrophenschutz

Grundgedanke der Rahmenkonzeption für den Zivil- und Katastrophenschutz ist die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Bewältigung außergewöhnlicher Gefahren- und Schadenslagen.

In der Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 und der Hochwasserlagen von 2002 hatte die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) noch im Jahre 2002 die sogenannte „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ als politisch-strategisches Rahmenprogramm des Bevölkerungsschutzes beschlossen.

 

Grundsatz ist die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für außergewöhnliche, großflächige oder national bedeutsame Gefahren- und Schadenslagen (z.B. durch Naturkatastrophen oder Massenerkrankungen)

 

Ziele der neuen Rahmenkonzeption sind die bessere Verzahnung der vorhandenen Hilfspotentiale des Bundes und in den Ländern, Schaffung neuer Koordinierungsinstrumentarien für ein effizienteres Zusammenwirken des Bundes und der Länder und das Entwickeln, Einüben und Praktizieren eines gemeinsamen Führungsverständnisses.

Einige dieser Aktivitäten – und damit der Beitrag des BMI im Rahmen dieser Strategie – sind in den unten aufgeführten Artikeln aufgeführt.

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